Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, durch regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.
Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, zum Schutz des Arbeitnehmers sichere Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen, die er auch entsprechend regelmäßig überprüfen muss. Der Unternehmer darf die Prüfung an eine befähigte Person delegieren.
Wenn Ihr Betrieb oder ein Teil davon durch einen Brand zerstört wurde, haftet die Versicherung nur, wenn eine fachkundige Prüfung der elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen nach DGUV V3 nachgewiesen werden kann.
Die Prüfung darf ausschließlich von Elektrofachkräften (EFK) oder elektrisch unterwiesenen Personen (EUP) unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Vertrauen Sie auf die Expertise unserer erfahrenen Mitarbeiter.
Nicht nur für einen Nachweis gegenüber der Versicherung im Schadensfall, sondern vor allem für die Sicherheit der Mitarbeiter ist die regelmäßige Einhaltung und Prüfung der aktuellen Vorschriften und Richtlinien zum Thema Elektrosicherheit notwendig.